Wie stelle ich einen Antrag?
Für die Bewilligung einer Vorsorgemaßnahme durch Ihre Krankenkasse gibt es klare Voraussetzungen:
Sie müssen die Erziehungsverantwortung für mindestens ein Kind bis 17 Jahre oder ein behindertes Kind (hier gibt es keine Altersgrenze) haben. Weitere Faktoren führen zu einer behandlungsbedürftigen Erschöpfung oder zu psychosomatischen oder psychischen Beschwerden. Ein Arzt bestätigt den medizinischen Behandlungsbedarf. Zur Kostenübernahme muss die Krankenkasse Ihren Antrag bewilligen.
Die empfohlenen Schritte sind:
- Termin bei einer Kurberatung an Ihrem Wohnort ausmachen. Suche nach der nächsten Caritas Kurberatungsstelle.
- Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt Ihre Idee. Er muss das Attest entweder für die Mutter oder das Kind ausfüllen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus (gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Kurberatung)
- Wenn Sie die Bewilligung erhalten haben, suchen Sie sich eine entsprechende Vorsorgeeinrichtung (z. B. das Caritas Westfalenhaus) aus.
- Finden Sie einen Termin und kommen Sie zur Kur.
Bitte beachten: Das Höchstalter für Kinder, die an einer Kur im Westfalenhaus teilnehmen können, ist 12 Jahre.