Häufige Fragen / FAQ
Die folgenden Fragen und Antworten wurden nach bestem Wissen zusammen gestellt. Für etwaige Fehler oder unvollständige Antworten können wir keine Haftung übernehmen.
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Die Liste der Termine finden Sie nebenstehend. Die Kuren beginnen immer an einem Dienstag und dauern drei Wochen. Für 38 Mütter mit ihren Kindern ist in jeder Vorsorgemaßnahme Platz im Westfalenhaus.
Ja, es gibt sogenannten schulunterstützenden Unterricht. Kinder im schulpflichtigen Alter erhalten Unterstützung beim Bearbeiten der Aufgaben, die sie von ihrer eigenen Schule gestellt bekommen.
Das Caritas Westfalenhaus (Download Flyer) hat seinen Schwerpunkt in Prävention und Behandlung folgender gesundheitlicher Probleme:
Ja, Sie können Widerspruch einlegen bei einem negativen Bescheid der Krankenkasse. Die Fristen hierfür werden meist im (ablehnenden) Bescheid mitgeteilt. Beachten Sie die Frist unbedingt. Es ist auch oft der Fall, dass ein zuerst abgelehnter Antrag dann doch positiv beschieden wird. Sprechen Sie eventuell mit Ihrer Kurberatung.
Ja. Wenn die Krankenkasse die Kosten für einen Kuraufenthalt übernehmen soll, muss die Vorsorgemaßnahme von einem Arzt verordnet werden. Die Attestvordrucke für Mutter und Kind sowie der Ergänzungsantrag finden sich auf der Seite Antrag stellen.
Nein, derzeit können nur Mütter mit ihren Kindern aufgenommen werden. Auch eine reine Mütter-Kur ist nicht vorgesehen. Es gibt aber Einrichtungen in der KAG, die das anbieten.
Grundsätzlich so früh wie möglich, aber nicht, bevor sie einen Kostenübernahmebescheid ihrer Krankenkasse erhalten haben. Die Termine in den Sommerferien sind immer schnell ausgebucht, der therapeutsiche Wert ist aber außerhalb dieser Zeit mindestens so hoch.